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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 20 SO 6/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,19966
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 20 SO 6/11 B ER (https://dejure.org/2011,19966)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2011 - L 20 SO 6/11 B ER (https://dejure.org/2011,19966)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2011 - L 20 SO 6/11 B ER (https://dejure.org/2011,19966)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 20 SO 6/11
    Das Bundessozialgericht hat allerdings im Urteil vom 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R ohne eine Festlegung des geschützten Vermögens der Höhe nach Vermögen aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag als bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen angesehen.
  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 20 SO 6/11
    Das Bundessozialgericht hat sich dabei (a.a.O. zu Rn 22) auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2003 - 5 C 84.02 bezogen.
  • VG Aachen, 24.09.2013 - 2 K 1832/11

    Pflegewohngeld; Vermögen; Geldvermögen; Bestattungsvorsorgevertrag; Härtefall;

    Die Frage, bis zu welchem Betrag noch von einer angemessenen Bestattung gesprochen werden kann, wird in der verwaltungs- und sozialgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet, vgl. dazu etwa Rechtsprechungsnachweise unter Rz. 65 in OVG NRW, Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, juris, und LSG, Beschluss vom 28. März 2011 - L 20 SO 6/11 B ER - (uneinheitliche Rechtsprechung, offen: Durchschnittswerte von Stiftung Warentest), SG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011 - S 17 SO 103/09 - (doppelter Betrag des örtlich nach § 74 SGB XII vorgesehenen Pauschalbetrages zuzüglich Gebühren und Auslagen), jeweils juris.
  • VG Aachen, 10.04.2012 - 2 K 2100/10

    Ansprüche aus einem Bestattungsvorsorgevertrag als einzusetzendes Vermögen i.S.d.

    Die Frage, bis zu welchem Betrag noch von einer angemessenen Bestattung gesprochen werden kann, wird in der verwaltungs- und sozialgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet, vgl. dazu etwa Rechtsprechungsnachweise unter Rz. 65 in OVG NRW, Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, juris, und LSG, Beschluss vom 28. März 2011 - L 20 SO 6/11 B ER - (uneinheitliche Rechtsprechung, offen: Durchschnittswerte von Stiftung Warentest), SG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011 - S 17 SO 103/09 - (doppelter Betrag des örtlich nach § 74 SGB XII vorgesehenen Pauschalbetrages zuzüglich Gebühren und Auslagen), jeweils juris.
  • LSG Hessen, 27.11.2017 - L 9 AS 579/16
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dem Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod durch eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen, Rechnung zu tragen ist (BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R - BSGE 100, 131 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2011 - L 20 SO 6/11 B ER - vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 5 C 84.02 - FEVS 56, 302).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 8 SO 20/19
    Sowohl das LSG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 1. Oktober 2008 - L 9 B 461/08 SO ER/L 9 B 246/08 SO PKH) als auch das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 28. März 2011 - L 20 SO 6/11 B ER) seien der Ansicht, die Selbsthilfe durch Rückgriff auf das Bestattungsvorsorgevermögen stünde einer Regelungsanordnung nicht entgegen.
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